erfolgt mündlich
Antragsteller*in: | Daniel Eliasson (GJ SteZe) |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 30.11.2023, 17:13 |
Antragsteller*in: | Daniel Eliasson (GJ SteZe) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 30.11.2023, 17:13 |
der anwesenden Mitglieder bestätigt werden. Wird ein Koordinationsteam gewählt, musssoll eine MARE-Person Teil davon sein.
Satzung der Grünen Jugend Steglitz-Zehlendorf
Zuletzt geändert bei der Mitgliederversammlung am 16.12.2023
Präambel………………………………………………………………………………… 1
§1 Name und Selbstverständnis………………………………………………………. 2
§2 Mitgliedschaft………………………………………………………………………… 3
§3 Organe……………………………………………………………………………….. 3
§4 Der Vorstand…………………………………………………………………………. 4
§5 Die Mitgliederversammlung………………………………………………………… 7
§6 Weitere Organe……………………………………………………………………… 9
§7 Auflösung…………………………………………………………………………… 10
§8 Schlussklausel……………………………………………………………………... 10
In Anbetracht der großen klimapolitischen, ökologischen und sozialen
Herausforderungen unserer heutigen Gesellschaft und im Bewusstsein des
sozialökologischen, antinationalistischen, antirassitischen,
diskriminierungskritischen, antisexistischen, bürgerbewegten und humanistischen
Grundkonsens der GRÜNEN JUGEND sowie der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und mit
dem Ziel eines langfristigen, gesellschaftlichen Umbruchs gibt sich die GRÜNE
JUGEND Steglitz-Zehlendorf diese Satzung.
„Nie mehr schweigen, wenn Unrecht geschieht. Seid solidarisch! Helft einander!
Achtet auf die Schwächsten! Bleibt mutig! Ich vertraue auf die Jugend, ich
vertraue auf euch! Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg!“ - Esther Bejarano
Die GRÜNE JUGEND Steglitz-Zehlendorf besitzt die folgenden Organe:
Der Vorstand ist in der vorgegebenen Reihenfolge zu wählen. In der ersten
Vorstandssitzung ist der Vorstand verpflichtet, aus den Koordinierenden eine*n
Finanzbeauftragte*n sowie eine*n Genderbeauftragte*n zu wählen, die/der ein
einmaliges verschiebendes Vetorecht für genderpolitische Fragen einsetzen kann.
Diese zwei Personen müssen im nächsten Aktiventreffen oder der nächsten
Mitgliederversammlung (je nach dem, was zuerst stattfindet) von einer Mehrheit
der anwesenden Mitglieder bestätigt werden. Wird ein Koordinationsteam gewählt, musssoll eine MARE-Person Teil davon sein.
Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Steglitz-Zehlendorf muss durch eine eigens zu
diesem Zweck einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen
werden. Dazu ist eine Dreiviertelmehrheit notwendig. Antragsrecht auf Auflösung
der GRÜNEN JUGEND Steglitz-Zehlendorf haben der Vorstand, die
Mitgliederversammlung, mindestens 5 Mitglieder sowie die F*INTA-Vollversammlung.
Bei Punkten, die diese Satzung nicht regelt, gelten automatisch die in der
Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin beziehungsweise der Grünen Jugend (Bund)
festgelegten Bestimmungen.
erfolgt mündlich
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