Veranstaltung: | GJ SteZe Mitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 8.1. Dringlichkeitsanträge |
Antragsteller*in: | Jasper Hahn (LV Grüne Jugend Berlin) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 15.06.2024, 02:21 |
A11: Satzungsänderungsantrag: Antragsfristen
Antragstext
Der § 5 Abs. 4 der Satzung der GRÜNEN JUGEND Steglitz-Zehlendorf wird wie folgt
geändert:
(4) Die Frist für Satzungsänderungsanträge beträgt eine Woche, die Frist für
Änderungsanträge an diesen drei Tage. Die Frist für alle übrigen Anträge beträgt
drei Tage, Änderungsanträge an diesen können bis zum Aufruf des Antrages
gestellt werden. Später eingereichte Anträge und Satzungsänderungsanträge können
nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit die
Dringlichkeit beschließt.
Begründung
Zusammenfassung der Veränderungen:
- Satzungsänderungsanträge und Änderungsanträge dazu: unverändert
- Normale Anträge: eine Woche -> drei Tage
- Änderungsanträge dazu: drei Tage -> bis zur Behandlung des Antrags
Begründung erfolgt mündlich.
Alte Fassung:
(4) Inhaltliche Anträge dürfen bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Später eingereichten Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Änderungs- und Ergänzungsanträge müssen drei Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingereicht werden.
(Unter 6. Satzungsänderungsanträge können im Antragsgrün gerade keine Anträge gestellt werden, deshalb stelle ich den jetzt unter diesem Punkt)
Änderungsanträge
- Ä1 (Jasper Hahn (LV Grüne Jugend Berlin), Eingereicht)
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